Alle wichtigen Fragen und Antworten auf einen Blick

Hier finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen, die zur Alltagsbegleitung häufig gestellt werden. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich direkt zu kontaktieren. Gerne helfe ich Ihnen persönlich weiter.


1. Was macht ein Alltagsbegleiter?

Ein Alltagsbegleiter unterstützt Menschen im täglichen Leben, sei es durch Gesellschaft, Begleitung zu Terminen, Erledigung von Einkäufen oder Hilfe im Haushalt. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.


2. Für wen ist die Alltagsbegleitung geeignet?

Die Alltagsbegleitung richtet sich an Senioren, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Erkrankungen sowie an Personen, die sich Unterstützung im Alltag wünschen.


3. Wird die Alltagsbegleitung von der Pflegekasse übernommen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für die Alltagsbegleitung über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) von der Pflegekasse erstattet werden. Ich berate Sie gerne dazu.


4. Wie kann ich Ihre Leistungen in Anspruch nehmen?

Sie können mich telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren. Gemeinsam besprechen wir Ihren Bedarf und finden eine passende Lösung.


5. Muss ich einen Vertrag abschließen oder gibt es eine Kündigungsfrist?

Nein, meine Leistungen sind flexibel buchbar, ohne langfristige Verpflichtungen. Falls regelmäßige Begleitungen gewünscht sind, können wir individuelle Vereinbarungen treffen, die jederzeit angepasst oder beendet werden können.


6. Wie flexibel sind die Termine?

Ich bin bemüht, meine Leistungen flexibel an Ihre Wünsche anzupassen. Termine können individuell vereinbart werden – auch kurzfristig, wenn möglich.


7. Was kostet die Alltagsbegleitung?

Die Kosten richten sich nach Art und Dauer der Unterstützung. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot nach einem persönlichen Gespräch.


8. In welchen Stadtteilen Hamburgs arbeiten Sie?

Mein Einzugsgebiet sind die Elbvororte, sowie angrenzend auch Schleswig-Holstein


9. Wie rechnen Sie ab?

Die Kosten werden ausschließlich als Privatrechnung zum Ende des Monats ausgestellt. Das Honorar wird pro Stunde berechnet.


10. Was ist der Unterschied zwischen Alltagsbegleitung und einer Pflegekraft?

Ein Alltagsbegleiter unterstützt bei nicht-medizinischen Tätigkeiten wie Haushaltshilfe, Einkäufen, Begleitungen oder sozialen Aktivitäten. Eine Pflegekraft übernimmt hingegen medizinische oder pflegerische Aufgaben wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Wundversorgung.


11. Kann eine Bezugsperson bei den Terminen dabei sein?

Ja, natürlich. Falls eine vertraute Person Sie begleiten möchte, ist das jederzeit möglich.

Ob ein gemeinsamer Spaziergang, Einkäufe, Arztbesuche, ein Ausflug oder ein gemütlicher Nachmittag mit Gesprächen – es geht nicht nur um praktische Hilfe, sondern vor allem um das Gefühl, nicht alleine zu sein. Viele ältere Menschen erleben Einsamkeit, besonders wenn Familie und Freunde weit weg sind oder selbst wenig Zeit haben. Ich möchte dieser Einsamkeit etwas entgegensetzen – mit Zeit, Aufmerksamkeit und ehrlichem Interesse an dem Menschen, den ich begleite.